
Glossar Präsentation und Fachgespräch
Zuletzt aktualisiert: 28.02.2024
Prüfungsordnung (Verordnung)
In der Prüfungsordnung sind alle Anforderungen und Rahmenbedingungen festgehalten, nach denen die schriftliche und mündliche Prüfung durchgeführt werden.
Prüfungsordnungen sind rechtsverbindlich – das bedeutet, dass die IHK und die Prüfer auf die Einhaltung der Prüfungsordnung achten müssen.
Tipp: Die für deinen Abschluss gültige Verordnung findest du im Internet, in dem du deinen angestrebten Titel + den Begriff Verordnung eingibst.
Hinweis: Dieser Fachbegriff ist für folgende Abschlüssen relevant: Fachwirt für Büro- & Projektorganisation, Fachwirt für E-Commerce, Fachwirt für Einkauf, Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen, Fachwirt für Güterverkehr & Logistik, Fachwirt für Logistiksysteme, Fachwirt für Marketing, Handelsfachwirt, Immobilienfachwirt, IT-Fachwirt, Industriefachwirt, Industriemeister, Kraftverkehrsmeister, Logistikmeister, Technischer Fachwirt, Tourismusfachwirt, Sportfachwirt, Wirtschaftsfachwirt
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